So sieht die staatliche Vorsorge aus
Zu den wesentlichen Aufgaben der Land- und Ernährungswirtschaft zählt die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln. Dies gilt sowohl in Friedenszeiten als auch im Krisenfall, wenn die Versorgung über den freien Markt nicht mehr sichergestellt werden kann. Es müssen deshalb Vorsorgemaßnahmen getroffen werden, um in Krisenzeiten die Bevölkerung mit notwendigen Lebensmitteln versorgen zu können.
Die Bundesregierung hat für den unwahrscheinlichen, aber nicht gänzlich auszuschließenden Fall einer Krise bei der Versorgung mit Lebensmitteln, rechtliche Grundlagen geschaffen. Das Gesetz über die Sicherstellung der Grundversorgung mit Lebensmitteln in einer Versorgungskrise und Maßnahmen zur Vorsorge für eine Versorgungskrise Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz - ESVG ist am 11. April 2017 in Kraft getreten.
In Sachsen sind die folgenden Behörden für die Ernährungsnotfallvorsorge zuständig:
- Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) – Referat Regionale Wertschöpfung, Ökolandbau
- Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) – Referat 91 sowie die Förder- und Fachbildungszentren (FBZ) mit Informations- und Servicestellen (ISS) des LfULG
Heutzutage sind verschiedene Krisensituationen denkbar, die zu einer Verknappung von Lebensmitteln und damit zu Versorgungsengpässen führen können. Hierzu zählen z.B.
- Naturkatastrophen,
- Pandemien,
- der Zusammenbruch kritischer Infrastrukturen oder
- großtechnische Schadenslagen.
Das Gesetz über die Sicherstellung der Grundversorgung mit Lebensmitteln in einer Versorgungskrise und Maßnahmen zur Vorsorge für eine Versorgungskrise bildet die Basis um eine Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln in einem Krisenfall gewährleisten zu können. Es greift dann, wenn durch die Bundesregierung eine bundesweite Versorgungskrise festgestellt wurde. Die im Gesetz enthaltenen Verordnungsermächtigungen erlauben es dem zuständigen Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), im Bedarfsfall Regelungen über die Produktion, den Bezug oder die Zuteilung von Lebensmitteln zu erlassen und somit in den Markt einzugreifen. Außerdem existieren staatliche Lebensmittelnotvorräte.
Auf den Seiten des BMEL findet sich eine hilfreiche Übersicht zu häufig gestellten Fragen zur staatlichen Vorsorge.
Auch die zuständigen Behörden der Länder haben im Rahmen des Gesetzes bestimmte Eingriffsbefugnisse, um im Krisenfall die Versorgung mit Lebensmitteln zu gewährleisten. So besteht die Möglichkeit die Produktion in bestimmten Bereichen hochzufahren, Transporte zu organisieren oder Verteilmöglichkeiten einzurichten. Bis staatliche Maßnahmen eingerichtet und umgesetzt sind, können allerdings einige Tage vergehen, daher wird zur privaten Vorsorge geraten, die einen Vorrat möglichst für zehn Tage umfassen sollte.